...aufs Kleingedruckte achten ... Wir prüfen das für Sie

Die Komplexität der privaten Pflegeabsicherung ist enorm. Die Leistungsangebote unterscheiden sich leider stark z.B. zwischen ambulanter und stationärer Pflege, mit oder ohne Beitragsbefreiung, welche Assistanceleistungen werden angeboten. Nur weil ein Tarif mit 5 Sternen geratet oder als sehr gut getestet wurde heißt das nicht automatisch, dass es nicht bessere Tarife mit vor allem weniger Tücken im Kleingedruckten ( Versicherungsbedingungen ) gibt. Vergleiche, Tests, Ratings dienen für den ersten Überblick als Orientierungshilfe. Danach beginnt die Feinjustierung, nämlich das Kleingedruckte zu studieren. Die Unterschiede aus der Versicherung- und Juristensprache zu erkennen, um im Leistungsfall nicht enttäuscht zu werden. Aufgrund meiner Jahrzehnten langen Erfahrung weiß ich wo ich hinzuschauen habe und was und wen man besser meiden sollte.

Das Kleingedruckte ist entscheidend.

 

Nur weil mit 5 Sternen geratet oder als sehr gut getestet wurde heißt das nicht automatisch, dass es nicht bessere Tarife mit vor allem weniger Tücken im Kleingedruckten (Versicherungsbedingungen) für Sie gibt.

 

Ist das Kleingedruckte konkret oder schwammig formuliert?

Die gesetzliche Pflegeversicherung bleibt eine Teilkasko-Versorgung

Die Änderungen des PSG II ( Pflegestärkungsgesetz II ) zum 01. Januar 2017 werden daran nichts ändern. Was ändert sich bei Pflegebedürftigkeit:
 
Früher:
• Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke)
• Enge Bindung an Hilfebedarf bei Alltagsverrichtungen (in § 14 SGB XI normiert)
• Maßgebend ist Pflegezeit bzw. Häufigkeit von Hilfeleistungen (§ 15 SGB XI)
• „Pflegestufe 0“ + 3 Pflegestufen
 
Seit 1.1.2017:
• Entscheidend ist der Grad der Selbstständigkeit bzw. der Verlust der Selbstständigkeit bei Durchführung von Aktivitäten oder bei der Gestaltung von Lebensbereichen
• 5 Pflegegrade
• Personen mit Demenz und anderen geistigen und psychischen Beeinträchtigungen sollen zukünftig besser gestellt werden
 
Keine Schlechterstellung bei privaten Pflegeversicherungstarifen:
• Mit einer Überleitungsregelung wird sichergestellt, dass die rund 2,8 Millionen Pflegebedürftigen ohne erneute Begutachtung reibungslos in das neue System übergeleitet werden.
• Bestandspflegerentner sollen durch die Reform nicht schlechter gestellt werden (auch wenn eine erneute Überprüfung eine Herabstufung ergeben würde).
• Die meisten Demenzkranken werden erstmals leistungsberechtigt.
• Viele körperlich Pflegebedürftige rücken in höhere Leistungsbereiche.
• Reform soll mehr als 500.000 Menschen zusätzlich Pflegeleistungen sichern!
• Vorschriften zur Sicherung und Entwicklung der Qualität in der Pflege werden zudem ergänzt und neu strukturiert
 
Die meisten Versicherungen sprechen folgende Garantien aus:
• Allen Versicherten, die bereits eine private Pflegeversicherung abgeschlossen haben, eine automatische Umstellung des Vertrages auf die neuen Tarifinhalte nach dem PSG II im Jahr 2017.
 
Gründe für einen Abschluss besser heute als morgen?
• Günstigere Beiträge durch ein niedrigeres Eintrittsalter.
• Gesundheitszustand von heute ist maßgebend.
 
Aber auch hier gilt:
Das Kleingedruckte ist entscheidend! Nicht jeder Tarif ist gleich und nicht alle Versicherungsbedingungen sind eindeutig!

Förderpflege Pflege Bahr

Geförderte Pflegetarife gegenüber den nicht geförderten weisen ein deutlich schlechteres Preis-/Leistungsverhältnis auf. Meine ablehnende Haltung zu der Pflege Bahr habe ich in meinen vergangenen Newslettern und persönlichen Mandantengesprächen stets herausgestellt. Die Zahlen Pflege Bahr zur privaten Pflegeversicherung sprechen für sich. Aus den Berechnungen erkennt jeder meiner Mandanten sofort den Unterschied.

Pflegeförderversicherung  Pflege-Bahr

 

Die geförderte Pflegeversicherung - umgangsspranglich genannt Pflege-Bahr.

Pflegereform

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsverfahren ab 2017
 
Das Pflegestärkungsgesetz II tritt ab 2017 in Kraft. Es wird  einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren geben.
 
Bisher wird zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) unterschieden. Zukünftig wird der Grad der Selbstständigkeit bzw. der Verlust der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder bei der Gestaltung von Lebensbereichen entscheidend sein. Dadurch sollen Personen mit Demenz und anderen geistigen und psychischen Beeinträchtigungen zukünftig besser gestellt werden. Unterm Strich vergibt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht mehr Geld. Es wird anders verteilt.
 
Dennoch bleibt die gesetzliche Pflegeversicherung eine Grundversorgung.
 
Die Gesetzesänderung hat auch Auswirkungen auf bestehende Pflegerententarife. Nur weniger der etwa 200 Tarife bieten die Möglichkeit ab 2017 in den neuen Tarif zu wechseln an. Meine Mandanten brauchen keine Sorge zu haben: dank der Wechseloption ohne erneute Gesundheitsprüfung ist das bereits geregelt.
 
Gemäß Pflegereport der Barmer GEK (KV‐Pflegeeinrichtungsdatenbank) ist die Vorsorge‐ und Finanzierungslücke seit 1999 auf 43,6 % angestiegen!

Warten?

Nein, keinesfalls. Unerwartet könnte sich der Gesundheitsstatus ändern, denn davon hängt die Annahmemöglichkeit bei einer Versicherung ab.
 
Qualitätsstarke Versicherungstarife sind mit Neuerungen durch eine Pflegereform bereits ausgestattet.
 
Dass mit zunehmenden Alter der Beitrag teurer wird ist bekannt. Auch kann ich mir vorstellen, dass die privaten Pflegeversicherungen die Beitragskalkulationen für die neuen Tarife aufgrund der Pflegereform überarbeiten werden. Die demografische Entwicklung betrifft schließlich alle Bereiche.

Bedarfsgerechte Pflegevorsorgelösungen

Teilweise gibt es die bereits. Die meisten privaten Pflegeversicherungen zahlen die Leistung an den Pflegebedürftigen zu freien Verwendung aus. Bei der Pflegepflichtversicherung ist das nicht der Fall. Die zentrale Frage die sich jeder stellen sollte: Wie und wo möchte ich mal gepflegt werden?

 

Fazit

Warum haben zu 90 % der Deutschen eine Vollkasko Versicherung, aber glauben bei der Pflege mit einer Teilversicherung auszukommen? Pflege ist altersunabhängig. Meine Empfehlung ist daher bereits Kleinstkinder zu versichern. Unterschätzen Sie bitte dieses wichtige Thema nicht. Gerne stehe ich Ihnen für Ihren individuellen privaten und geschäftlichen Bedarf in einem weiterführenden Beratungsgespräch wie gewohnt zur Verfügung.

Grundversorgung Pflegepflichtversicherung (GPV)

1995  wurde die gesetzlich Pflegepflichtversicherung (GPV) eingeführt

Bundesminister a. D. Dr. Norbert Blüm zeigte sich mit deren Entwicklung nicht zufrieden. Er sagte, als er die Pflegepflichtversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung einführte, gab es in Deutschland rund 1,5 Millionen Pflegefälle ( heute ca. 3 Millionen ) und noch ein sehr ausbaufähiges Netz an ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Ein finanzieller Basisschutz, den die GPV bietet, allein reicht nicht aus. Die durchschnittlichen stationären Pflegekosten in der Pflegestufe III betrugen  3.500 DM im Jahr 1995 und heute 3.500 EUR. Der Zuschuss aus der GPV belief sich auf 2.800 DM im Jahr 1995 und heute sind es 1.550 EUR. Dr. Norbert Blüm plädierte für mehr Solidarität in der Gesellschaft, kreative Lösungen zwischen „allein daheim und stationär im Heim“ und sieht die Zukunft der Pflegeversicherung auch in der Ergänzung durch private Pflegeversicherung. Die GPV, deren Leistungen über Jahre hinweg nicht dynamisiert wurden, deckt einen immer kleineren Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab.

Mit der richtigen Vorsorge entspannt das Leben genießen

Hier finden Sie uns

Angelika Pfitzner

Versicherungsmaklerin

Clemensstraße 87

80796 München

e-Mail: kontakt@pflegeinfo.eu

 

fon: +49 89 35 80 56 70

 

fax:  +49 3222 23 23 880

Druckversion | Sitemap
© 2000-2023 Angelika Pfitzner Versicherungsmaklerin München | Datenschutzerklärung Erstinformation Impressum